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21.03.2009.

Steuererkl�rung: Gute Vorbereitung ist entscheidend

 

 

Alle Jahre wieder die gleiche Nervenprobe: Die Steuererkl�rung flattert ins Haus und strapaziert die Nerven. Aber: Wer sich gut vorbereitet und alle Unterlagen bereit hat, f�r den ist das Ausf�llen keine Hexerei.


Von Martin Vetterli

Bevor Sie sich ans Ausf�llen der Steuererkl�rung machen, stellen Sie am besten zuerst alle notwendigen Unterlagen zusammen. Konkret, Sie brauchen:

� eine Kopie der letzten Steuererkl�rung

� alle Lohnausweise (auch f�r den Nebenerwerb)

� die Abrechnungen inkl. Zinsgutschriften aller Bank- und Postkonti

� das Wertschriftenverzeichnis der Depotbanken sowie Kauf- und Verkaufsabrechnungen, inkl. Dividendengutschriften

� die Rentenausweise (AHV, IV, Pensionskasse, SUVA etc.)

� die Best�tigung �ber bezahlte Vorsorgebeitr�ge in die 3. S�ule und der Beitragsleistungen in die 2. S�ule

� alle Schuldzinsbelege

� die Belege �ber Kosten f�r den Fahrweg und ausw�rtige Verpflegung

� die Belege �ber Krankheits-, Unfall- oder Invalidit�tskosten

� die Belege �ber Kosten f�r Umschulung und Weiterbildung

� alle Quittungen �ber Unterst�tzungsbeitr�ge an beschr�nkt erwerbst�tige Personen

� alle Quittungen �ber gemeinn�tzige Zuwendungen (sofern �ber 200 Franken pro Jahr)

Wegleitung
Hausbesitzer m�ssen zudem Belege �ber Mietzinseinnahmen oder die Eigenmietwert-Verf�gung bereitlegen, falls n�tig auch Belege �ber Umbauten und Renovationen.

Nicht nur f�r IT-Freaks geh�rt zu einer guten Vorbereitungen auch, sich die kantonale Steuererkl�rungs-CD-ROM "Private Tax 2003" bei den kantonalen Steuerbeh�rden zu beschaffen. Sie kostet zwischen 15 und 25 Franken, l�sst sich aber auch gratis vom Netz herunterladen.

Erster Schritt: Hilfsbl�tter ausf�llen

Zun�chst einmal f�llt man alle Zusatz- und Hilfsbl�tter aus. Als Erstes das Wertschriften-Verzeichnis, mit dem man Verm�gen und der Verm�gensertrag errechnet. Dann folgen die Hilfsbl�tter zu den Gewinnungs- bzw. den �brigen Berufsauslagen, Krankheitskosten, Umschulungs- und Weiterbildungskosten sowie das Schuldenverzeichnis.

Haus- oder Wohnungseigent�mer m�ssen daneben auch das "Hilfsblatt �ber Einkommen und Steuerwert von Liegenschaften im Privatverm�gen" ausf�llen. Das "Hilfsblatt f�r Liegenschaften" ist nur f�r jene Pflicht, die ein Haus oder eine Wohnung an Drittpersonen vermieten. Die Angaben �ber selbst genutztes Wohneigentum tr�gt man dagegen direkt ins Hauptformular ein. - Selbst�ndig Erwerbende m�ssen auch noch das "Hilfsblatt f�r Steuerpflichtige mit selbst�ndigem Erwerb" ausf�llen.

Alle Enddaten der Hilfsbl�tter �bertr�gt man anschliessend ins Hauptformular.

Zweiter Schritt: Hauptformular ausf�llen

Erst in einem zweiten Schritt f�llt man das Hauptformular aus, sicherheitshalber zuerst das Doppel. Wer alles kontrolliert hat, �bertr�gt alle Angaben ins Original. Am Schluss muss man s�mtliche Hilfsbl�tter und das Hauptformular unterschreiben und alles zusammen ans Gemeindesteueramt senden.

Dort erfolgt zun�chst einmal eine Vorpr�fung, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Erst dann geht die Steuererkl�rung an die kantonale Veranlagungsbeh�rde. Die Selbstdeklaration ist Grundlage f�r die provisorische Steuerveranlagung, aufgrund der man die Steuern zahlt. Erst sp�ter - in der Regel nach rund einem Jahr - pr�fen die Steuerbeamten Ihre Steuererkl�rung auch inhaltlich. Nach Abschluss dieses Pr�fverfahrens erh�lt man die definitive Steuerveranlagung, gegen die man gegebenenfalls Einsprache erheben kann.

Die Steuererkl�rung ausf�llen lohnt sich

Die Steuererkl�rung rechtzeitig auszuf�llen, lohnt sich. Sonst wird von Amtes wegen eingesch�tzt. Dies geschieht in der Regel aufgrund der bisherigen Steuererkl�rungen, im Zweifelsfall auch aufgrund der mutmasslichen Lebenshaltungskosten. Es ist klar, dass man dann fast sicher schlechter wegkommt. Einen Rettungsanker gibt es aber auch dann noch: Auch jetzt hat man noch die M�glichkeit, Rekurs einzulegen und die selber ausgef�llte Steuererkl�rung dann nachzureichen.

 
   
 
 
       

 

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