Alle
Jahre wieder die gleiche Nervenprobe: Die Steuererkl�rung flattert
ins Haus und strapaziert die Nerven. Aber: Wer sich gut vorbereitet
und alle Unterlagen bereit hat, f�r den ist das Ausf�llen keine
Hexerei.
Von Martin Vetterli
Bevor Sie sich ans Ausf�llen
der Steuererkl�rung machen, stellen Sie am besten zuerst alle notwendigen
Unterlagen zusammen. Konkret, Sie brauchen:
� eine Kopie der letzten Steuererkl�rung
� alle Lohnausweise (auch f�r
den Nebenerwerb)
� die Abrechnungen inkl. Zinsgutschriften
aller Bank- und Postkonti
� das Wertschriftenverzeichnis
der Depotbanken sowie Kauf- und Verkaufsabrechnungen, inkl. Dividendengutschriften
� die Rentenausweise (AHV, IV,
Pensionskasse, SUVA etc.)
� die Best�tigung �ber bezahlte
Vorsorgebeitr�ge in die 3. S�ule und der Beitragsleistungen in die
2. S�ule
� alle Schuldzinsbelege
� die Belege �ber Kosten f�r
den Fahrweg und ausw�rtige Verpflegung
� die Belege �ber Krankheits-,
Unfall- oder Invalidit�tskosten
� die Belege �ber Kosten f�r
Umschulung und Weiterbildung
� alle Quittungen �ber Unterst�tzungsbeitr�ge
an beschr�nkt erwerbst�tige Personen
� alle Quittungen �ber gemeinn�tzige
Zuwendungen (sofern �ber 200 Franken pro Jahr)
Wegleitung
Hausbesitzer m�ssen zudem Belege �ber Mietzinseinnahmen oder die
Eigenmietwert-Verf�gung bereitlegen, falls n�tig auch Belege �ber
Umbauten und Renovationen.
Nicht nur f�r IT-Freaks geh�rt
zu einer guten Vorbereitungen auch, sich die kantonale Steuererkl�rungs-CD-ROM
"Private Tax 2003" bei den kantonalen Steuerbeh�rden zu beschaffen.
Sie kostet zwischen 15 und 25 Franken, l�sst sich aber auch gratis
vom Netz herunterladen.
Erster Schritt: Hilfsbl�tter
ausf�llen
Zun�chst einmal f�llt man alle
Zusatz- und Hilfsbl�tter aus. Als Erstes das Wertschriften-Verzeichnis,
mit dem man Verm�gen und der Verm�gensertrag errechnet. Dann folgen
die Hilfsbl�tter zu den Gewinnungs- bzw. den �brigen Berufsauslagen,
Krankheitskosten, Umschulungs- und Weiterbildungskosten sowie das
Schuldenverzeichnis.
Haus- oder Wohnungseigent�mer
m�ssen daneben auch das "Hilfsblatt �ber Einkommen und Steuerwert
von Liegenschaften im Privatverm�gen" ausf�llen. Das "Hilfsblatt
f�r Liegenschaften" ist nur f�r jene Pflicht, die ein Haus oder
eine Wohnung an Drittpersonen vermieten. Die Angaben �ber selbst
genutztes Wohneigentum tr�gt man dagegen direkt ins Hauptformular
ein. - Selbst�ndig Erwerbende m�ssen auch noch das "Hilfsblatt f�r
Steuerpflichtige mit selbst�ndigem Erwerb" ausf�llen.
Alle Enddaten der Hilfsbl�tter
�bertr�gt man anschliessend ins Hauptformular.
Zweiter Schritt: Hauptformular
ausf�llen
Erst in einem zweiten Schritt
f�llt man das Hauptformular aus, sicherheitshalber zuerst das Doppel.
Wer alles kontrolliert hat, �bertr�gt alle Angaben ins Original.
Am Schluss muss man s�mtliche Hilfsbl�tter und das Hauptformular
unterschreiben und alles zusammen ans Gemeindesteueramt senden.
Dort erfolgt zun�chst einmal
eine Vorpr�fung, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Erst dann geht
die Steuererkl�rung an die kantonale Veranlagungsbeh�rde. Die Selbstdeklaration
ist Grundlage f�r die provisorische Steuerveranlagung, aufgrund
der man die Steuern zahlt. Erst sp�ter - in der Regel nach rund
einem Jahr - pr�fen die Steuerbeamten Ihre Steuererkl�rung auch
inhaltlich. Nach Abschluss dieses Pr�fverfahrens erh�lt man die
definitive Steuerveranlagung, gegen die man gegebenenfalls Einsprache
erheben kann.
Die Steuererkl�rung ausf�llen
lohnt sich
Die Steuererkl�rung rechtzeitig
auszuf�llen, lohnt sich. Sonst wird von Amtes wegen eingesch�tzt.
Dies geschieht in der Regel aufgrund der bisherigen Steuererkl�rungen,
im Zweifelsfall auch aufgrund der mutmasslichen Lebenshaltungskosten.
Es ist klar, dass man dann fast sicher schlechter wegkommt. Einen
Rettungsanker gibt es aber auch dann noch: Auch jetzt hat man noch
die M�glichkeit, Rekurs einzulegen und die selber ausgef�llte Steuererkl�rung
dann nachzureichen.
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