Immer h�ufiger fallen Konsumentinnen und Konsumenten auf vermeintliche Gratisangebote im Internet herein, die sich nachtr�glich als langfristige und teure Abonnementsvertr�ge entpuppen.
Die Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die im Internet einen als Gratis verstandenen Test ausgef�llt haben, h�ufen sich. Der ausgef�llte Test entpuppt sich nachtr�glich als teures Service-Abonnement. Die Kosten und vertraglichen Konsequenzen sind in den Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen (AGB's) versteckt und aus der Internet-Einstiegsseite nicht immer gen�gend ersichtlich. Das SECO empfiehlt deshalb, beim Internetsurfen Vorsicht walten zu lassen und die AGB's besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen genau zu lesen oder solche Seiten zu meiden.
Was tun, wenn man f�lschlicherweise einen Test ausgef�llt hat? Da der Verdacht besteht, dass die in Frage stehenden Angebote durch das Verschleiern der Kosten fragw�rdig sind, ist es ratsam, sich nicht einsch�chtern zu lassen und nicht voreilig zu bezahlen. Dies auch dann nicht, wenn Inkassob�ros oder von den Anbietern eingesetzte Anw�lte mit rechtlichen Schritten drohen. Das Schweizer Recht bezeichnet Vertr�ge, die auf T�uschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit f�r die get�uschten Personen als ung�ltig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Die definitive Beurteilung obliegt dem Richter. Weitere Informationen dazu finden sich in der SECO-Brosch�re "Vorsicht! Falle!" pdf.
Bern, 27.09.2006
Staatssekretariat f�r Wirtschaft