�STERREICHISCHES
GENERALKONSULAT
8002 Z�RICH; Mythenquai 100
Tel.: 01/283 27 03, Fax: 01/280 37 65, zuerich-gk@bmaa.gv.at
MERKBLATT
F�R VISAANTR�GE
Das
�sterreichische Generalkonsulat ist f�r folgende Kantone zust�ndig:
AARGAU |
NIDWALDEN |
SCHAFFHAUSEN |
URI |
APPENZELL
AI und AR |
OBWALDEN |
SCHWYZ |
ZUG |
GLARUS |
ST.
GALLEN |
THURGAU |
Z�RICH |
und
F�RSTENTUM
LIECHTENSTEIN
Ist
Ihr Wohnsitz in einem anderen Kanton, wenden Sie sich bitte an die
Botschaft in Bern: Tel.: 031/356 52 65.
Die
pers�nliche Vorsprache jedes Visaantragstellers ist erforderlich.
Ausnahmen werden nur f�r Ehegatt(inn)en und minderj�hrige Kinder,
die im gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitz), akzeptiert.
Vor
der Vorsprache ist unter der Telefonnummer 0901 800 800 �ber
ein Festnetz-Telefon ein Termin zu vereinbaren (3,13 SFr pro Minute).
Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf die P�sse und Ausl�nderausweise
aller Personen, f�r die Sie einen Termin vereinbaren wollen, bereit.
Ein
Visum kann nur erteilt werden, wenn �sterreich Ihr Hauptreiseziel
oder (beim Transit) Ersteinreiseland ist!
Bitte
legen Sie bei der Antragstellung folgende ORIGINALDOKUMENTE vor:
1.
ein vollst�ndig ausgef�lltes Antragsformular
2. g�ltigen Reisepass mit freier Seite (3 Monate l�nger g�ltig
als das beantragte Visum)
3. Ausl�nderausweis B, C oder L (3 Tage
l�nger g�ltig als das beantragte Visum) Original plus Fotokopie
4. ein Passfoto neuesten Datums
5. ein an Sie adressiertes Kuvert, frankiert mit SFr 5,-.
6. Nachweis Ihrer finanziellen Mittel sowie des Kranken-
und Unfallversicherungsschutzes in den Schengener Staaten (z.B.
aktuelle Arbeitgeberbescheinigung mit Originalunterschrift und letzter
Lohnbest�tigung; Handelsregisterauszug und letzter Steuerbescheid;
AHV- oder IV-Rentnerausweis; Arbeitslosenbest�tigung; Schulbesuchsbest�tigung)
- f�r Besuchsreisen zus�tzlich
Verwandten-/Bekanntenbesuche: Einladungsschreiben mit Fotokopien
von Reisepass, Meldezettel und �sterreichischer Aufenthaltsbewilligung
(nur bei Nicht�sterreichern) des/der Einladenden oder beglaubigte
Verpflichtungserkl�rung des/der Einladenden (Vordrucke erh�ltlich
bei der Fremdenpolizei in �sterreich) mit Fotokopien von Reisepass,
Meldezettel und �sterr. Aufenthaltsbewilligung (nur bei Nicht�sterreichern)
des Einladenden sowie eines Arbeits-, Einkommens- oder Verm�gensnachweises
des Einladenden.
Touristische Aufenthalte: Bahnfahrkarte, Flugticket oder
Busticket f�r die Hin- und R�ckreise, Hotelreservierung samt Zahlungsbest�tigung
- f�r Gesch�ftsreisen zus�tzlich: Arbeitgeberbest�tigung
und Einladungsschreiben des �sterreichischen Gesch�ftspartners (jeweils
mit Kopie des Firmenbuchauszuges)
Ist
Ihr Ehegatte Schweizer oder EU/EWR- B�rger:
-
1.-
6. wie oben, sowie zus�tzlich:
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch, Original plus Fotokopie
- Pass des Ehegatten, Original plus Fotokopie
- Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes (Ausl�nderausweis, Meldebest�tigung
etc.) Original plus Fotokopie
Inhaber
eines Ausl�nderausweises A, F, oder N: Bitte um vorherige
R�ckfrage (01/283 27 03, Fax: 01/280 37 65), unter welchen Voraussetzungen
Sie gegebenenfalls ein Visum erhalten k�nnen.
Die
Bearbeitung dauert mindestens 3 Arbeitstage, in bestimmten
F�llen l�nger; dazu kommt der Postweg. Die Vorlage zus�tzlicher
in diesem Merkblatt nicht angef�hrter Unterlagen kann verlangt werden!
Die Geb�hren sind bei Antragstellung in SFr zu entrichten.
Sie betragen je nach Visum EURO 10,00 bis EURO 72,00. Die
Kosten in SFr sind auf einer Tabelle im Visab�ro ersichtlich.
Ausl�ndischen
Staatsangeh�rigen ohne Wohnsitz in der Schweiz kann kein Visum erteilt
werden. Visa sind bei einer �sterr. Vertretungsbeh�rde im Staat
des Wohnsitzes zu beantragen.
Sie
erreichen uns mit dem Tram 7 (Brunaustrasse). Bei Anreise
mit dem Auto ben�tzen Sie den Parkplatz "Strandbad
Mythenquai", von wo ein Fu�g�ngertunnel (Strandbadweg)
in den Park, in dem sich das Generalkonsulat befindet, f�hrt.
Die
Angaben sind ohne Gew�hr. Das Visab�ro ist Montag bis Freitag
(14.00-16.00 Uhr) f�r telefon. R�ckfragen erreichbar.
(Stand:
20. J�nner 2003)
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