Socijalni savjetnik na
hrvatskom jeziku u �vicarskoj

 

�engeske vize i kroz Austriju
 

�STERREICHISCHES GENERALKONSULAT
8002 Z�RICH; Mythenquai 100
Tel.: 01/283 27 03, Fax: 01/280 37 65, zuerich-gk@bmaa.gv.at

MERKBLATT F�R VISAANTR�GE

Das �sterreichische Generalkonsulat ist f�r folgende Kantone zust�ndig:

AARGAU NIDWALDEN SCHAFFHAUSEN URI
APPENZELL AI und AR OBWALDEN SCHWYZ ZUG
GLARUS ST. GALLEN THURGAU Z�RICH

und F�RSTENTUM
LIECHTENSTEIN

Ist Ihr Wohnsitz in einem anderen Kanton, wenden Sie sich bitte an die Botschaft in Bern: Tel.: 031/356 52 65.

Die pers�nliche Vorsprache jedes Visaantragstellers ist erforderlich. Ausnahmen werden nur f�r Ehegatt(inn)en und minderj�hrige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitz), akzeptiert.

Vor der Vorsprache ist unter der Telefonnummer 0901 800 800 �ber ein Festnetz-Telefon ein Termin zu vereinbaren (3,13 SFr pro Minute). Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf die P�sse und Ausl�nderausweise aller Personen, f�r die Sie einen Termin vereinbaren wollen, bereit.

Ein Visum kann nur erteilt werden, wenn �sterreich Ihr Hauptreiseziel oder (beim Transit) Ersteinreiseland ist!

Bitte legen Sie bei der Antragstellung folgende ORIGINALDOKUMENTE vor:
1. ein vollst�ndig ausgef�lltes Antragsformular
2. g�ltigen Reisepass mit freier Seite (3 Monate l�nger g�ltig als das beantragte Visum)
3. Ausl�nderausweis B, C oder L (3 Tage l�nger g�ltig als das beantragte Visum) Original plus Fotokopie
4. ein Passfoto neuesten Datums
5. ein an Sie adressiertes Kuvert, frankiert mit SFr 5,-.
6. Nachweis Ihrer finanziellen Mittel sowie des Kranken- und Unfallversicherungsschutzes in den Schengener Staaten (z.B. aktuelle Arbeitgeberbescheinigung mit Originalunterschrift und letzter Lohnbest�tigung; Handelsregisterauszug und letzter Steuerbescheid; AHV- oder IV-Rentnerausweis; Arbeitslosenbest�tigung; Schulbesuchsbest�tigung)

- f�r Besuchsreisen zus�tzlich
Verwandten-/Bekanntenbesuche: Einladungsschreiben mit Fotokopien von Reisepass, Meldezettel und �sterreichischer Aufenthaltsbewilligung (nur bei Nicht�sterreichern) des/der Einladenden oder beglaubigte Verpflichtungserkl�rung des/der Einladenden (Vordrucke erh�ltlich bei der Fremdenpolizei in �sterreich) mit Fotokopien von Reisepass, Meldezettel und �sterr. Aufenthaltsbewilligung (nur bei Nicht�sterreichern) des Einladenden sowie eines Arbeits-, Einkommens- oder Verm�gensnachweises des Einladenden.
Touristische Aufenthalte: Bahnfahrkarte, Flugticket oder Busticket f�r die Hin- und R�ckreise, Hotelreservierung samt Zahlungsbest�tigung

- f�r Gesch�ftsreisen zus�tzlich: Arbeitgeberbest�tigung und Einladungsschreiben des �sterreichischen Gesch�ftspartners (jeweils mit Kopie des Firmenbuchauszuges)

Ist Ihr Ehegatte Schweizer oder EU/EWR- B�rger:

- 1.- 6. wie oben, sowie zus�tzlich:
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch, Original plus Fotokopie
- Pass des Ehegatten, Original plus Fotokopie
- Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes (Ausl�nderausweis, Meldebest�tigung etc.) Original plus Fotokopie

Inhaber eines Ausl�nderausweises A, F, oder N: Bitte um vorherige R�ckfrage (01/283 27 03, Fax: 01/280 37 65), unter welchen Voraussetzungen Sie gegebenenfalls ein Visum erhalten k�nnen.

Die Bearbeitung dauert mindestens 3 Arbeitstage, in bestimmten F�llen l�nger; dazu kommt der Postweg. Die Vorlage zus�tzlicher in diesem Merkblatt nicht angef�hrter Unterlagen kann verlangt werden! Die Geb�hren sind bei Antragstellung in SFr zu entrichten. Sie betragen je nach Visum EURO 10,00 bis EURO 72,00. Die Kosten in SFr sind auf einer Tabelle im Visab�ro ersichtlich.

Ausl�ndischen Staatsangeh�rigen ohne Wohnsitz in der Schweiz kann kein Visum erteilt werden. Visa sind bei einer �sterr. Vertretungsbeh�rde im Staat des Wohnsitzes zu beantragen.

Sie erreichen uns mit dem Tram 7 (Brunaustrasse). Bei Anreise mit dem Auto ben�tzen Sie den Parkplatz "Strandbad Mythenquai", von wo ein Fu�g�ngertunnel (Strandbadweg) in den Park, in dem sich das Generalkonsulat befindet, f�hrt.

Die Angaben sind ohne Gew�hr. Das Visab�ro ist Montag bis Freitag (14.00-16.00 Uhr) f�r telefon. R�ckfragen erreichbar.
(Stand: 20. J�nner 2003)


�elite sura�ivati s nama ili imate neki komentar ili pitanje slobodno nam posaljite e-mail

Untitled Document
  Savjetovališta
  Socijalna mreža
  Zakoni i odredbe
  Boravišne dozvole
  Korisne informacije
  Mediji
  Arhiv