Bundesamt f�r Migration BFM
Informationen zur Schengeneinf�hrung
Folgende Informationen betreffen Personen mit einer B, C und L Bewilligung in der Schweiz, die
- nicht Staatsangeh�rige eines EU/EFTA-Landes sind,
- keine Familienmitglieder eines Staatsangeh�rigen eines EU/EFTA-Landes sind.
Reisen in den Schengen-Raum
Ab dem 12. Dezember 2008 k�nnen Sie mit dem Ausl�nderausweis und mit einem g�ltigen Pass ihres Heimatstaates frei auf dem Luft- und Landweg in den Schengen-Raum reisen. Die Aufenthaltsdauer ist jedoch auf drei Monate innerhalb von sechs Monaten beschr�nkt.
Neuer Ausl�nderausweis
Ab dem 15. Dezember 2008 werden abgelaufene Ausl�nderausweise mit den neuen Ausl�nderausweisen in Kreditkartenformat ersetzt.
Umfassende Informationen unter:
Bundesamt f�r Migration BFM, Bern
www.bfm.admin.ch
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